Cyberrisiken
von digitalem Gewürm, Blockaden und anderen digitalen Unliebsamkeiten
Im Mai 2017 gab es die bisher größte (bekanntgewordene) Cyberattacke mit einem Erpressungstrojaner. Europol spricht von 200.000 Opfern in mindestens 150 Ländern. Gleichzeitig wird mit weiteren Angriffen gerechnet. Wir hoffen, dass Sie und Ihr Unternehmen nicht betroffen waren. Sorgen Sie vor, dass Sie auch zukünftig bestens gerüstet sind. Dieser Fall zeigt erneut, wie wichtig es ist sich mit der Thematik Informationssicherheit zu beschäftigen und für den Ernstfall eine Versicherung zu haben.
Nach wie vor unterschätzen Unternehmen die sogenannten Cyber-Risiken. Dabei können insbesondere Datenverluste oder Hackerangriffe für das Unternehmen zu einem großen finanziellen Schaden führen. Die Menge an weltweit gespeicherten Daten steigt stetig. Genauso rasant wächst aber auch die Bedrohung durch sogenannte Cyber-Risiken wie z.B.:
- Datenverlust
- Datenschutzrechtsverletzungen
- Hackerangriffe
- Erpressungen durch Hacker
- Betriebsunterbrechungen
- Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“
Allein im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 64.000 Fälle von Cybercrime aufgezeichnet. Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Der Schaden, der sich aus allen Hacker-Angriffen auf deutsche Firmen insgesamt pro Jahr ergibt, lag 2011 laut Bundeskriminalamt bei 70,2 Mio. €. Da die „Dunkelziffern“ sehr hoch sind, ist zu vermuten, dass der tatsächliche wirtschaftliche Schaden jedoch um ein vielfaches höher ist.
Übliche Betriebshaftpflichtversicherungen decken die genannten Risiken oft nur unzureichend ab. Daher wurden speziell für die Absicherung der aus einem Datenverlust oder Hackerangriff resultierenden Schäden sogenannte Cyber-Versicherungen entwickelt. Diese umfassen je nach individueller Vereinbarung unter anderem:
Haftpflichtschaden: Datenschutz und Cyber-Deckungen übernehmen diese Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer einen Kunden oder sonstigen Dritten schädigt. z.B.:
- Rufschädigung
- Datenrechtsverletzung
- Schadensersatzansprüche Dritter
- Verteidigungskosten in Strafverfahren
Eigenschaden: Bei einem Hacker-Angriff oder der Ausspähung persönlicher Daten kann jedoch auch dem Versicherungsnehmer selbst ein Schaden entstehen. Versicherungsrechtlich spricht man dabei von einem Eigenschaden. Deshalb bieten die Cyber-Versicherungen auch Schutz vor Eigenschäden z.B.:
- Computermissbrauch
- durch einen Hacker-Angriff
- eine DoS-Attacke (Denial of Service, engl. für Dienstverweigerung)
- Diebstahl von Datenträgern oder eine sonstige Datenrechtsverletzung entstehen
Wenn Sie ein aktuelles Gefühl für die Situation bekommen möchten, werfen Sie einfach einen Blick auf Sicherheitstacho. Hierbei handelt es sich um einen Dienst der Telekom. Auf der Seite können Sie neben der den aktuellen Cyberangriffen auch aktuelle Statistiken einsehen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer CyberRisk-Landingpage oder vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin.